Der Stiftungsrat entscheidet nach freiem Ermessen über die Gesuche und teilt den Beschluss den Gesuchsstellern mit. Über abgelehnte Projekte wird in der Regel keine weitere Korrespondenz geführt. Gesprochene Fördergelder mit wiederkehrenden Zahlungen müssen mit Abschlusszeugnis oder Ähnlichem bestätigt werden.
Anträge können auch per Post zugestellt werden:
Georg und Johannes Barandun Stiftung c/o Johannes Barandun, Meierwiesenstrasse 58, 8064 Zürich